Gute Wissenschaftliche Praxis

Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind elementarer Bestandteil wissenschaftlichen Arbeitens und bilden die Grundlage exzellenter Forschung und deren Glaubwürdigkeit. Als Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft ist das IOM der „Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Leibniz-Gemeinschaft“ verpflichtet. Aufbauend auf dieser Leitlinie hat das IOM eine eigene Richtline zur guten wissenschaftlichen Praxis formuliert. Darüber hinaus kommt der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) an unserem Institut rechtsverbindlich zur Anwendung.

Am IOM werden zwei Ombudspersonen für eine Amtszeit von vier Jahren aus dem Kreis der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewählt. Sie stehen den Institutsangehörigen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis als unparteiische Ansprechpersonen zur Verfügung, und bilden eine Anlaufstelle bei Unstimmigkeiten, Streitfragen und Verdachtsmomenten wissenschaftlichen Fehlverhaltes. Gegenwärtig bekleiden Dr. Christoph Eichhorn und PD Dr. Axel Kahnt als Mitarbeiter des Instituts diese Funktionen.