Barrierefreiheit im Netz
Das Leibniz-Institut für Oberflächenmodifizierung Leipzig ist bemüht, seine Internetauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetauftritte des Leibniz-Institut für Oberflächenmodifizierung Leipzig ist aufgrund der im Folgenden aufgeführten Unvereinbarkeiten beziehungsweise Ausnahmen nach den oben genannten Richtlinien nicht in allen Bereichen BITV-optimiert.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Bereiche sind noch nicht komplett barrierefrei:
- Medien- und Textalternativen für Videos
- Interaktive Karte, Podcasts, Galerien und Formulare
- PDF-Dokumente
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Aufgrund der Vielzahl älterer Inhalte und Dokumente fehlen teilweise die Kapazitäten für eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung.
- Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entspr. Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtlinie (EU) 2016/2102).
- Verschiedene Dokumente oder Applikationen konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Wir sind um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten im Rahmen unserer technischen und arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten sukzessive an ihrer Verbesserung.
Alle neuen Inhalte werden in der Regel möglichst barrierefrei bereitgestellt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Internetauftritte des Leibniz-Institut für Oberflächenmodifizierung Leipzig bekannt?
Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail, Post oder Telefon.
Leibniz-Institut für Oberflächenmodifizierung e.V.
Permoserstrasse 15
04318 Leipzig
info(at)iom-leipzig.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Kontakt der Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Fon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de